B2B / BFSG
MHS-Schneidetechnik GmbH
Hinweis zum Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
Die von unserem Unternehmen angebotenen Produkte und Dienstleistungen werden ausschließlich an gewerbliche Kunden im Sinne des § 14 BGB vertrieben. Eine Belieferung von Verbrauchern nach § 13 BGB erfolgt nicht.
Aufgrund dieser ausschließlichen Ausrichtung auf den Business-to-Business-Bereich unterfallen unsere Angebote nach derzeitiger rechtlicher Einschätzung nicht den Verpflichtungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Sollte sich der Vertriebsweg zukünftig ändern oder eine Angebotserweiterung auf Verbraucher erfolgen, werden die sich daraus ergebenden gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit selbstverständlich geprüft und entsprechend umgesetzt.
